Gesamtablauf
Hier können Sie sich über den gesamten Vermittlungsablauf informieren.
Schritt 1. Auswahl eines geigneten Au-Pairs
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, unseren Service zu nutzen und ein Au-Pair bei sich aufzunehmen, dann füllen Sie unseren Familienbewerbungsbogen aus. Dies können Sie als PDF- oder Worddatei hier runterladen und per Email unterschrieben an uns zurückschicken. Sobald Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen und mit Ihnen noch einmal ein Gespräch führen. Nach dem Gespräch können wir Ihnen einen oder mehrere Vorschläge unterbreiten.
Schritt 2. Vermittlungsvertrag, Au-Pair Vertrag und Au-Pair Einladung
Gibt es eine positive Entscheidung zwischen Ihnen und dem Au-Pair, so kommt es zu einer Vermittlung.
Sie bekommen von uns einen Vermittlungsvertrag, einen Au-Pair Vertrag und das Beispiel-Einladungsschreiben. (Hierzu werden noch Passkopien beider Eltern benötigt) Sobald wir die gesamten Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurückbekommen, leiten wir diese an das Au-Pair und die Botscha und die Botschaft weiter. Das Au-Pair vereinbart einen Termin bei der Botschaft (in bis zu 4 Wochen).
Schritt 3. Beantragung des Visums
Mit den Unterlagen bewirbt sich das Au-Pair bei der Botschaft um ein Visum. Verläuft der Sprachtest bei der Botschaft erfolgreich, so kann das Au-Pair das Visum beantragen.
Die Visumbearbeitung dauert ca. 2-4 Wochen und läuft wie folgt ab:
Die Botschaft wird eine „Au-pair Visa Anfrage“ an die zuständige Ausländerbehörde in Ihrem Landkreis stellen. Dabei sendet die Botschaft diese Anfrage zuerst an das Bundesverwaltungsamt in Köln und von dort wird es in die zuständigen Landkreise weitergeleitet.
Sie bekommen von der Ausländerbehörde einen Fragebogen über die Arbeitsgenehmigung, den Sie bitte ausfüllen, und ihn an die Ausländerbehörde zurück geben.
Nach Bewilligung der Ausländerbehörde geht der Antrag über das Bundesverwaltungsamt in Köln zurück an die Botschaft. Von der Botschaft wird das Au-pair benachrichtigt und bekommt den Sichtvermerk (vorläufiges Visum für 3 Monate) in den Reisepass.
Schritt 4. Anreise des Au-Pairs
Wir planen gemeinsam die Anreise Ihres Au-Pairs. Bis zur Ankunft des Au-Pairs müssten Sie noch eine Krankenversicherung abschliessen. Das können wir gerne für Sie übernehmen.
Schritt 5. Das Au-Pair ist in Deutschland angekommen
Ist das Au-Pair schon da, müssen Sie
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es innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen polizeiliche Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Gastfamilie anmelden
-
die Versicherung abgeschlossen haben und
- evtl. wenn nicht das Einwohnermeldeamt gemacht hat, die Ausländerbehörde über die Ankunft des Au-Pairs informieren
Ist fälschlicherweise keine Beschäftigungserlaubnis in den Reisepass eingetragen, sollten Sie und Ihr Au-pair sofort nach Einreise einen Antrag auf Arbeitsgenehmigungsverfahren bei der örtlichen Arbeitsagentur stellen, um die Beschäftigungserlaubnis zu erhalten.
Au-pairs die mit einem vorläufigen Visum nach Deutschland einreisen, müssen vor Ablauf der Eintragung eine Verlängerung von 9 Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde erneut beantragen. Dazu wird nochmals der Reisepass, 3 Fotos, evtl. Einladungsbrief Kopie, Au-pair Vertrag Kopie und medizinisches Zeugnis verlangt.
Die Kosten für die Visumsverlängerung trägt die Gastfamilie und belaufen sich auf ca. 100.-Euro.
Schritt 6. Ende des Au-Pair Jahres
Nach Beendigung des Au-pair-Aufenthalts (Ausreise) müssen Sie das Au-pair von der Gastfamilie wieder bei der polizeilichen Meldebehörde abmelden!